Aufsätze | Jahrbuch 2000
Das russländische Erbe der Mennoniten in Lateinamerika
Peter P. Klassen
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1. Einführung
Ein junges Ehepaar, dessen Vorfahren 1874 von Russland nach Kanada ausgewandert und von dort nach
Mexiko gezogen waren, war 1980 nach Paraguay gekommen. Als es hier eine Fahrt machen wollte, sagte er zu
ihr: Nemm du den Schimmedaun." Die Frau wusste, dass der Koffer gemeint war, doch beide wussten sicher
nicht, dass es eine Abwandlung des russischen Wortes schemodan" war.
In Paraguay hießen die Ochsen der mennonitischen Einwanderer, die aus Russland gekommen waren,
Wanjka und Mischka, die Pferde Kukla, Halka und Sorka.
Die Jungen im Dorf gingen kapeize", wenn sie baden wollten, und wenn sie ihre Kräfte maßen und
miteinander rangen, hieß das barotze". Von sebauje" sprach man, wenn es regnete. Das Pförtchen hieß Kalitke", der
Dachbalken Swolok", grobes Tuch Radno" und eine Tragetasche Kaschorka". Peter hieß Petja, Hans -
Wanja, Gerhard - Griescha, Kornelius - Kolja, Maria - Marusja, Anna - Njunja, Katharina - Katja.
Meine Mutter sang: Solawej, Solawej, Lapitschka, Kanarejuschka dschalernap najatj," und das Mädchen
im Dorf sang: Naskolkoi glaski gowarila, satjsto, satjsto tje ja ljublju."
Das sind Bruchteile der Begriffe, die die Mennoniten in Russland in ihr Umgangsplattdeutsch
aufgenommen hatten, Volks- und Liebeslieder, die wahrscheinlich das russische Dienstpersonal gesungen hatte. Hinzu
kämen die Bezeichnungen für manche Gebrauchsgegenstände und vor allem für Speisen. Viele von ihnen sind
immer noch im Gebrauch, obwohl kaum noch jemand weiß, dass das russische Worte sind, wie Borschtsch,
Wareniki, Galupze, Pilimenji, Piroschki, Paska, Bulki, Praniki, Grusnik und manche andere. Manche der Wörter sind
so verformt, dass sie im Mennonitenplatt gar nicht auffallen. Die Begriffe sind mit den Auswanderern und
Flüchtlingen, über Meere und Kontinente mitgewandert.
Es gibt heute eine Reihe sprachwissenschaftlicher Untersuchungen über das Plattdeutsch der
Rußlandmennoniten, und sie stellen neben holländischen, polnischen, kaschubischen oder litauischen auch eine Menge von
russischen Reliktwörtern fest. Ich will hier von den vielen nur Jack Thiessens Wörterbuch
nennen.
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Zur Zeit stellt Professor Harald Thun in Kiel einen Sprachatlas von Lateinamerika her, in den auch das
Mennonitenplatt einbezogen ist. Er stellt fest, dass viele der russischen Reliktwörter wieder im Schwinden sind
und spanischen und portugiesischen Platz machen.
2. Kurzer Überblick über die Einwanderung der Russlandmennoniten in Lateinamerika
Die Auswanderung und die Flucht der Mennoniten aus Russland, die dann auch zur Einwanderung in
Lateinamerika führten, erfolgten in großen Schüben. Die Ursachen dafür waren sehr unterschiedlich, doch
allgemein kann man sagen, dass sie stark mit den jeweiligen politischen Ereignissen der Zeit verzahnt waren.
Der Druck, der zur Auswanderung aus Russland und später zur Flucht aus der Sowjetunion führte, war
ein doppelter. Er traf einmal die mennonitische Glaubensüberzeugung, zum andern aber auch ihre Wirtschafts-
und Siedlungsstruktur. Die Bedrohung des Glaubens reichte von der Infragestellung der durch das Privilegium
geschützten Wehrlosigkeit, wie unter den Zaren, bis zur Eliminierung des christlichen Glaubens überhaupt,
wie unter dem Bolschewismus. Die Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur der mennonitischen Dörfer und
Kolonien wurde durch die radikale Entkulakisierung und Kollektivierung nach dem Fünfjahresplan Stalins von
1928 zerstört.
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Der erste Auswanderungsschub erfolgte 1874, als in Russland die allgemeine Wehrpflicht eingeführt
wurde. Damals wanderten die Bewohner der Kolonie Bergthal bei Mariupol geschlossen nach Kanada aus, und
ihr schlossen sich Gruppen aus der Altkolonie Chortitza und aus andern Siedlungen an. Insgesamt verließ
damals etwa ein Drittel der Mennoniten Russland.
Die Nachkommen dieser sehr konservativen Gruppen stellten dann auch die ersten Kontingente, als die
Einwanderung von Mennoniten nach Lateinamerika begann. 1922 kam es zur Auswanderung aus Kanada nach
Mexiko und 1927 und 1948 nach Paraguay.
(4) Es folgten dann später kontinentale Wanderungen gerade dieser
Gruppen, so von Mexiko nach Paraguay, Bolivien, Belize und Argentinien um 1970 und später und von Paraguay
nach Bolivien.
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Der zweite große Schub der Auswanderung aus der Sowjetunion begann 1923. Viele Mennoniten verließen
ihre Kolonien, die unter der Revolution und dem Bürgerkrieg schwer gelitten hatten. Die NEP-Zeit bewirkte
dann einen zeitweiligen Stopp der Auswanderung. Doch als dann 1928 der Fünfjahresplan realisiert werden
sollte, kam es im Oktober und November 1929 zu einer spontanen Flucht deutschstämmiger Bauern nach Moskau.
Von den etwa 14 000 Flüchtlingen, die meisten davon Mennoniten, konnten etwa 5000 die Sowjetunion verlassen
und in Deutschland Aufnahme finden. Die anderen waren von der Sowjetregierung zuvor zurückgeschickt worden.
Von diesen Flüchtlingen kamen 1930 etwa 1500 nach Brasilien und 2000 nach Paraguay. (Eingeschlossen
sind hier auch jene Gruppen, die 1930 über den Amur in die Mandschurei flüchteten, von wo aus sie ihre Reise
nach Paraguay -1932- oder Brasilien -1934- fortsetzten).
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Ein letzter großer Schub von Mennoniten aus Russland kam nach dem Zweiten Weltkrieg (1947 - 1948)
nach Paraguay. Sie waren beim Rückzug der deutschen Truppen 1943 bis 1945 in den Westen gekommen.
Paraguay war damals das einzige Land, das eine ganze Gruppe von Flüchtlingen geschlossen aufzunehmen bereit
war.
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Die Folge all dieser Wanderungen ist, dass es heute in mehreren Ländern Lateinamerikas Nachkommen der
Rußlandmennoniten gibt. In geschätzten Zahlen leben heute in Mexiko 50 000, in Bolivien 30 000, in Paraguay
25 000, in Brasilien 9000 und in kleineren Gruppen ungefähr 3000 Mennoniten. Zusammen mit den etwa
700 Mennoniten in Uruguay, die aber aus dem ehemaligen Westpreußen stammen, kann man die Zahl der
Mennoniten in Lateinamerika auf 120 000 schätzen.
3. Das Manifest Katharinas der Großen und andere Verordnungen der Zaren
3.1. Ausländerkolonien in Russland
Die absolutistische Regierungsform in Russland im 18. und 19. Jahrhundert war die Voraussetzung für
die Kolonisation, die den ins Land gerufenen Ausländern aufgetragen wurde. Die Zaren waren in ihren
Entscheidungen frei, und für ihre Manifeste, Erlasse und Instruktionen war der Nützlichkeitsstandpunkt maßgebend.
Sie brauchten keine Hemmungen zu haben, den gerufenen Einwanderern Sonderrechte zu gewähren, wenn sie
sie für nützlich hielten. Die erklärte Absicht der russischen Regierung war um diese Zeit, die neu eroberten und
in ihrem Sinn noch unkultivierten Gebiete für die Wirtschaft zu erschließen.
So kamen seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts große Gruppen von Einwanderern ins Land,
vorwiegend aus Deutschland. Einwanderungsziele dabei waren die Gebiete an der Wolga und dann auch der Süden
am Dnjepr. Die Einwanderung der Mennoniten aus Preußen begann 1789. Sie siedelten vorerst im Dnjeprgebiet
und breiteten sich dann im Lauf der Jahrzehnte über weite Teile Rußlands aus.
Die Grundlage aller Privilegien und Erlasse zugunsten der sog. Ausländerkolonien war das Manifest der
Kaiserin Katharina der Großen vom 2. Juli 1763. Alle Bereiche des wirtschaftlichen, kommunalen, kulturellen und
religiösen Lebens waren in dieses Manifest und in die späteren Erlasse, die in einem Kolonialgesetz gipfelten,
eingeschlossen. Dazu gehörte auch die Geschlossenheit der Siedlungen, die Siedlungsstruktur und die
Selbstverwaltung.
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3.2. Voraussetzungen in Lateinamerika für das russländische Erbe
Die Mennoniten hatten sich in Russland so stark an diesen Sonderstatus gewöhnt, dass es nach der
Auswanderung oder Flucht im 19. und 20. Jahrhundert ihr sehnlichster Wunsch war, auch in ihrer neuen Heimat
möglichst in der gleichen Form weiterzuleben. Dazu gehörten in erster Linie wieder die Geschlossenheit der
Siedlungen, die Siedlungsstruktur selbst und möglichst auch die Selbstverwaltung.
Dieses Bestreben widersprach aber, besonders nach der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, der Verfassung
der meisten Staaten. Die Demokratisierung hatte zur Folge gehabt, dass grundsätzlich alle Bürger im Land vor
dem Gesetz gleich sein sollten, mit gleichen Rechten und Pflichten. Ein Sonderrecht für eine Gruppe der
Bevölkerung musste deshalb als verfassungswidrig angesehen werden.
So fest war aber der Wille bei manchen mennonitischen Gruppen, an dem russischen Modell festzuhalten,
dass sie auch bereit waren, dafür Entbehrungen auf sich zu nehmen und nötigenfalls auch in unwirtliche
Landstriche zu ziehen.
Das war andererseits auch der Grund dafür, dass sich einige Länder in Lateinamerika für die Einwanderung
der Mennoniten öffneten. In diesen Ländern gab es Gebiete, die nur durch eine gezielte Kolonisation
erschlossen werden konnten. Die Regierungen in diesen Ländern waren, trotz ihrer demokratischen Verfassung, mehr
oder weniger stark ausgeprägt autokratisch. Das galt zum Beispiel für Mexiko, Paraguay, Bolivien und in
eingeschränkter Form auch für Brasilien. Diese Länder waren bereit, Sonderrechte zu erteilen, wenn die
Mennoniten Landstriche besiedelten, in die sonst niemand gehen wollte.
Das angestrebte Ziel der mennonitischen Einwanderer und der Bedarf in den genannten Ländern kamen
sich also weitgehend entgegen. Der Historiker Henry C. Smith brachte das auf der Mennonitischen Weltkonferenz
in Amsterdam 1936, auf der es auch um die mennonitischen Neusiedlungen in Paraguay und Brasilien ging,
zum Ausdruck: Eine Demokratie ist, so unwahrscheinlich das klingen mag, oft weniger tolerant gegen
Gewissensskrupel als eine Autokratie. In Ländern, in denen die Herrscher nicht weiter von der öffentlichen
Meinung abhängig sind, kann immer noch eine Ausnahmestellung gewährt werden, besonders wenn irgend welche
materiellen Vorteile, wie die Besiedlung gewisser Ländereien, in Betracht gezogen werden können."
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Das galt in Mexiko für die Trockengebiete im Hochland des Nordens, in Paraguay für den
unerschlossenen Chaco, in Brasilien für den Urwald in Santa Catarina und in Bolivien für die Umgebung von Santa Cruz.
In diesen Ländern war es jedenfalls möglich, geschlossene mennonitische Siedlungen anzulegen, die dann
die Voraussetzungen dafür boten, das russländische Erbe weiter zu pflegen.
3.3. Landbesitz, Dörfer und Kolonien
Die noch unter Katharina II. herausgegebene Kolonialordnung enthielt genaue Anweisungen über den
Landbesitz und auch über die Struktur der Siedlungen. Die eingewanderten Kolonisten wurden den Staatsbauern
gleichgestellt, denen Land zugewiesen wurde, dessen potentieller Eigentümer aber der Staat blieb.
In der Kolonialordnung heißt es im Artikel 670, dass alle zur Ansiedlung der Kolonisten zur Verfügung
stehenden Ländereien ihnen zum unbestreitbaren und ewigen Besitz zugeeignet werden, jedoch nicht zu
persönlichem, sondern zu gemeinsamem Besitz des Dorfes." Jede Familie erhielt 65 Desjatinen Land mit der Verordnung
in Artikel 671, dass sie auch nicht den geringsten Teil ihres Landes ohne Einverständnis der über sie
eingesetzten Obrigkeit verkaufen darf, damit diese Ländereien niemals in die Hände von Außenstehenden gelangen
können."
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Adolf Ehrt nennt diese Form des Landbesitzes individualistische Feldgemeinschaft", und sie hatte sehr
spezifische Folgeerscheinungen. Sie wurde, wohl zunächst von den Einwanderern ungewollt, zu einer Garantie für
die Geschlossenheit der jeweiligen Siedlung. Für die Mennoniten kam noch hinzu, dass sich diese Form des Landbesitzes mit ihrem Gemeindeverständnis, d. h. mit der Absonderung von der Welt, die für sie außerhalb der
Siedlung lag, deckte.
Überall in den neuen Siedlungen Lateinamerikas haben die mennonitischen Siedler, wo es nur anging,
diese Form des Landbesitzes angestrebt und beibehalten. Hier war damit nun bewusst die Absicht verbunden,
die Geschlossenheit, die meist durch kein Gesetz abgesichert war, zu erhalten. Der ganze Landkomplex, auf dem
die jeweilige Kolonie angelegt wurde, war auf einen gemeinsamen Landtitel gekauft worden. Jeder Siedler
bekam sein Land wohl zu eigenem Besitz, aber nur auf einen internen Zessionsvertrag. Niemand konnte sein Land
ohne Zustimmung der Dorf- oder Koloniegemeinschaft verkaufen, und niemand konnte hier ohne Zustimmung
der ganzen Gemeinschaft kaufen. So blieb die Geschlossenheit abgesichert wie in Russland, solange alle
Einwohner damit einverstanden waren.
Auch die Siedlungsform in Russland entsprach der Kolonialordnung. Die Kolonisten siedelten in Dörfern, die
die kleinste kommunale Einheit bildeten und die etwa auch der mirskoe" der Russen entsprach. In den
Siedlungen setzte sich das Straßendorf
durch.
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Für die Mennoniten war das Dorf schon von Preußen her eine Siedlungsform, die auch ihrem
Gemeindeverständnis entgegenkam. Es war die kleine, überschaubare und kontrollierbare Landgemeinde mit der Kirche und
der Schule.
(12) So kamen sich auch hier, wie beim Landbesitz, die Anweisungen der russischen Regierung und
das Bedürfnis der mennonitischen Gemeinden entgegen.
Das Dorf als Siedlungsform hatte sich in Russland so eng mit dem mennonitischen Gemeindeverständnis
verbunden, dass es den Auswanderern, die 1874 nach Kanada zogen, schwer wurde, sich auf das dortige
home steading" einzustellen, wo jeder Farmer auf seinem eigenen Land wohnte. In Manitoba suchten die
mennonitichen Siedler einen Ausweg, indem zum Beispiel sechzehn Farmer ihre Landkomplexe so zusammenlegten,
dass auf der Mittelachse ein Straßendorf wie in Russland angelegt werden
konnte.
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Überzeugend und beindruckend sind die Karten der Mennonitenkolonien in Mexiko, Paraguay und Bolivien.
Es sind ausschließlich Straßendörfer, in ihrer Form meist begünstigt durch ebenes Land, auf dem sie
angelegt wurden, wie in Russland.
Ein weiteres Erbe, das allerdings eher auf die Weichselniederung in Preußen zurückzuführen ist, sind die
Dorfnamen: Osterwick, Bärwalde, Rosenort, Montau und viele andere. Sie wanderten mit nach Russland und
von dort weiter nach Lateinamerika. Doch auch Namen aus Russland sind mitgewandert wie Chortitza,
Kronstal, Kronsgart, Kronsweide.
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Ein weiterer Begriff, den die Siedlungsstruktur der Ausländer in Russland prägte, war die Kolonie. Im
Kolonialgesetz von 1764 heißt es: Die Immigranten sind in Bezirken anzusiedeln. Die Bezirke sind zirkelförmig
anzulegen, derart, dass zum Beispiel der Umfang eines Bezirkes nicht weniger als 60 und nicht mehr als 70
Werst betrage und in sich genügend Grund und Boden enthalte zur Dotierung von 1000 Familien."
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Für den Begriff Bezirk, der immer eine Anzahl Dörfer einschloss, ist dann Kolonie gesetzt worden, der auch
dem russischen Sprachgebrauch entsprach. Naschi Kolonii" heißt das eben zitierte Buch von A. Klaus.
Chortitza, Molotschna, Sagradowka, Memrik, Borosenko sind einige der Kolonienamen.
Der Begriff Mennonitenkolonien" ist dann mit nach Lateinamerika gewandert, und es gibt sie heute noch
von Mexiko bis Uruguay. Immer handelt es sich um eine Anzahl von Dörfern, meist mit einem Zentrum, die
durch eine wirtschaftliche, kulturelle und administrative Infrastruktur zusammengeschlossen sind. Im
spanischen und portugiesischen Sprachbereich sind sie als Colonias Mennonitas" bekannt und ein
selbstverständlicher Begriff.
Hier einige Namen: Fernheim, Menno, Neuland, Volendam, Friesland, Sommerfeld in Paraguay,
Witmarsum und Colonia Nova in Brasilien, Morgenland oder Swift Current in Bolivien, Santa Clara oder Santa Rita
in Mexiko.
3.4. Schulzen und Oberschulzen
Es entsprach dem Pragmatismus der russischen Regierung, den Ausländerkolonien eine gewisse
Selbstverwaltung aufzuerlegen. Einmal versprach sie sich davon ein erhöhtes Maß an Produktivität, zum anderen die
Vermeidung von Konfliktsituationen. Dazu sollte auch die glaubensmäßige Isolierung beitragen. Lutheraner,
Katholiken und Mennoniten mussten sich in gesonderten Kolonien ansiedeln. An Integration und Assimilation
scheint die Zarenregierung nicht interessiert gewesen zu sein. Die Regierung umgab unsere Kolonien
gewissermaßen mit einem Zaun," schrieb David H. Epp.
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Für die interne Verwaltung der Kolonien lagen ab 1769 genaue Anweisungen vor, die nach und nach
durch Instruktionen und Ukas ergänzt wurden. Das Kolonialgesetz, ab 1818 in den Kontoren der Fürsorgekomitees
in Odessa, Jekaterinoslaw, Kischinew und Bessarabien niedergelegt, war zugleich Gesetzbuch, Dorfrecht und
Strafkodex. In 78 Paragraphen waren die Bestimmungen festgelegt.
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Die vorgeschriebene Struktur der Verwaltung macht einen ausgesprochen demokratischen Eindruck, mit
Wahl- und Stimmrecht aller beteiligten Bürger eines Dorfes oder einer Kolonie.
In jedem Dorf, der kleinsten kommunalen Einheit, wurde von allen stimmberechtigten Bürgern, wozu
allerdings nur die Land besitzenden Familienhäupter zählten, ein
Dorfschulze auf drei Jahre und zwei Beisitzer auf
zwei Jahre gewählt. Auf je zehn Dorfbürger wurde ein Zehntmann (Dessatnik) gewählt, der das Dorf auf der
Kolonieversammlung zu vertreten hatte.
In ähnlicher Weise war die Verwaltung der Kolonie geregelt. Dem Gebietsamt (Wolost) stand ein durch
Wahl aller stimmberechtigten Siedler bestimmter
Oberschulze vor, zusammen mit zwei ebenfalls gewählten
Beisitzern. Das Gebietsamt hatte sowohl die Beschlüsse der Kolonieversammlung als auch die Anweisungen des
Fürsorgekomitees auszuführen.
Das Fürsorgekomitee war zugleich auch Kontrollorgan der Regierung, und sein verlängerter Arm war der
Landwirtschaftliche Verein, als dessen erster Vorsitzender sich Johann Cornies ( 1789 - 1848) einen Namen gemacht
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Diese von den Zaren verordnete Selbstverwaltung wurde für die Mennoniten, die Russland verlassen hatten,
zum Traum- und Wunschbild des Zusammenlebens, andererseits auch zum Rettungsanker während der oft
schwierigen Pionierarbeit in unerschlossenen Gebieten.
Etwas sehr Wertvolles haben die Kolonisten bei ihrer weitgehenden Selbstverwaltung in Russland gelernt,
nämlich in allen Wirtschafts- und Verwaltungsfragen geschlossen zusammenzustehen." So schrieb Walter
Quiring 1936 in seinem Buch über das Siedlungsunternehmen der Mennoniten in Paraguay.
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Tatsächlich ist das russländische Verwaltungssystem in allen Mennonitenkolonien Lateinamerikas
erhalten geblieben, wenn oft auch in abgewandelter Form und der jeweiligen Umwelt angepasst. Am ausgeprägtesten
und unverfälschtesten kann man es heute in Paraguay vorfinden. Die ersten mennonitischen Einwanderer
siedelten hier in dem noch völlig unerschlossenen Chaco, weitab von der Zentralregierung des Landes und von
jeder Infrastruktur. Sie waren in jeder Beziehung auf sich selbst angewiesen, wirtschaftlich, kulturell und
administrativ, und sie gingen sofort daran, das von Russland her bekannte System umzusetzen. Alles war da,
die Schulzen und die Dorfversammlung, der Oberschulze und die Kolonieversammlung, und alle gefassten
Beschlüsse waren verbindlich und wurden ausgeführt.
So ist es bis heute, wenn auch in abgewandelten Formen und in Anpassung an die Umweltbedingungen,
geblieben, in Paraguay und weitgehend auch in den anderen Ländern mit Mennonitenkolonien.
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3.5. Ordnung und Gerichtsbarkeit
Die nach Russland gerufenen Ausländer waren durchaus keine homogene Gesellschaft. Nicht selten, jedenfalls
in den ersten Jahren der Einwanderung, waren es nicht gerade die besten Elemente, die sich in Deutschland
zur Auswanderung entschlossen hatten. Das zog in den neuen Siedlungen dann manche Schwierigkeiten nach
sich. Deshalb ließ Alexander I. in einem Ukas vom 20. April 1804 anweisen, bei der Auswahl der Einwanderer
sehr sorgfältig vorzugehen.
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Ebenso wie um die Verwaltung war der Regierung auch um die Ordnung in den neuen Kolonien zu tun, und
auch hier verstand sie es, den größten Teil der Verantwortung auf den Sonderstatus der Siedlungen abzuwälzen. In
der Kolonialordnung waren auch die Anweisungen für die innere Ordnung der Ausländerkolonien gegeben.
Die richterliche Instanz im Dorf war der Schulze mit seinen Beisitzern. Das Dorfgericht war die erste Instanz
in Zivilsachen, das Koloniegericht zweite Instanz. In größeren Zivil- und Strafsachen war der Oberschulze
erste Instanz. Die Wolost war auch oberste Strafvollzugsbehörde. Nur schwere Strafsachen unterlagen den
ordentlichen Gerichten.
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Das gleiche galt auch für die öffentliche Ordnung. Auch die
Polizei war Angelegenheit des Dorfes und der
Kolonie. Ein gewählter Desjatski" war Polizist im Dorf und ein Sotski" in der Wolost. Dem Sotski kam auch die
Oberaufsicht in Sachen Ordnung zu.
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Für die Mennoniten war diese eigene Gerichtsbarkeit ein Problem für sich. Ihrem eigentlichen Wesen
nach waren sie eine Glaubensgemeinde, die nach der Bergpredigt leben wollte, also in absoluter Gewaltlosigkeit.
Streitfragen innerhalb der Gemeinde sollten nach der Lehre der Apostel gütlich in der Gemeinde geregelt werden,
wo dann der Ausschluss die härteste Strafe war. Niemand soll um weltliche Dinge hadern und streiten oder
vor Gericht gehen, noch weniger zu Gericht sitzen," so interpretierten die Mennoniten noch in Preußen die
Forderung des Neuen Testaments.
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Doch ein mennonitisches Dorf oder eine Kolonie in Russland war keine Glaubensgemeinde mehr. Die
Einwanderer waren eine Siedlungsgemeinschaft geworden, zu der durchaus auch schwarze Schafe gehören konnten.
Die Siedler hatten vollen Anspruch auf Ordnung und Sicherheit, und dafür genügte die Bergpredigt allein nicht.
So galten denn in allen Mennonitenkolonien die gleichen Ordnungsvorschriften wie in allen anderen
Ausländerkolonien auch, und sie waren selber dafür verantwortlich.
David H. Epp beschreibt diesen Übergang von der neutestamentlichen Lehre zur weltlichen Gerechtigkeit
in Russland sehr deutlich: Die Gerichtsbarkeit befand sich anfangs in den Händen des Direktors, welcher
zusammen mit dem Kirchenältesten über Recht und Unrecht zu entscheiden hatte. Diese Vereinigung der
unerbittlichen rächenden Gerechtigkeit mit dem Amt, das die Versöhnung predigt, mag nicht nur dem geistlichen
Vorsteher schwer gefallen sein, sondern war auch eine Ursache der anfänglichen Verwicklungen. Wir können
daher verstehen, wenn ein weitsehender Kirchenlehrer jener Epoche bei der ersten Nachricht von der Einführung
einer geregelten Gebietsverwaltung ausrufen konnte: ,Gottlob, dass wir ein Gebietsamt bekommen!` Zugleich mit
dem Gebietsamt ging auch die Gerichtsbarkeit an den Oberschulzen
über."
(25) Das geistliche Amt war entlastet.
Auch diese Form der Gerichtsbarkeit, wie sie die Zaren verordnet hatten, ist mit den Mennoniten in die
Neue Welt gewandert, obwohl immer auch verbunden mit der zwiespältigen Haltung dazu. Zum Teil aus Mangel
an zuverlässigen polizeilichen und richterlichen Instanzen in der neuen Heimat, zum Teil aber auch aus dem
Bedürfnis, Streitfälle unter den eigenen Leuten möglichst selbst regeln zu wollen, richteten die Siedler eine
eigene Rechtsordnung nach jenem Vorbild in Russland ein.
Doch ein Unterschied zwischen jener Situation im alten Russland und der in der jeweiligen neuen Heimat
machte sich sehr bald bemerkbar. Während dort die rechtlichen Verhältnisse durch staatliche Verordnungen
abgesichert waren, mußten sich die Siedler hier für ihre geschlossenen Siedlungen eine eigene Ordnung
schaffen. Solche Ordnung kann aber nur so lange funktionieren, wie die Mitglieder der Gesellschaft bereit sind,
auch hinter dieser Ordnung zu stehen. Da das aber längst nicht immer der Fall ist, und der einzelne sein Recht
auch außerhalb der Gemeinschaft suchen kann, wenn er unzufrieden ist, bröckelte diese Ordnung mancherorts
mit den Jahren.
Die Fragen der öffentlichen Ordnung und des Rechts gingen dann immer mehr in die Hände der
zuständigen Stellen des Staates über, obwohl viele dem russländischen Modell
nachtrauerten.
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4. Glaubensgemeinschaft und Siedlungsgemeinschaft
4.1. Die Gemeinde ohne Flecken und Runzeln
Wie im Fall der Gerichtsbarkeit schon deutlich geworden ist, wurde Russland mit seiner Kolonialordnung
nicht nur der große Lehrmeister. Es brachte die mennonitische Glaubensgemeinschaft auch in eine
Konfliktsituation, aus der sie bis heute, jedenfalls überall dort, wo es selbstverwaltete Mennonitenkolonien gibt, nicht mehr
herausgekommen ist.
Die Lehre von der reinen Gemeinde ohne Flecken und Runzeln" nach Eph. 5, 27, zu der nur überzeugte
Gläubige gehören sollten, war einmal der Grundgedanke des 1525 in der Schweiz entstandenen Täufertums
gewesen. Diese Lehre brachte die neuen Gemeinden sehr bald in Konflikt mit den jeweiligen Staatskirchen und dem
Staat. Unter dem Druck der Verfolgung wurden die Gemeinden und vor allem ihre Führer unstet und flüchtig,
was durchaus auch ihrem Wesen, nicht von der Welt zu sein, entsprach.
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In den Nachfolgegruppen des Täufertums hat es unterschiedliche Entwicklungen gegeben, wodurch das
heutige Erscheinungsbild des Mennonitentums weltweit ein buntes Spektrum aufweist. Einer der Flucht- und
Wanderwege der Täufer-Mennoniten führte von Holland über das untere Weichselgebiet nach Russland. Auf der
Wanderung übertrug sich die innere Geschlossenheit der Gemeinde allmählich auf die ganze Sippengemeinschaft,
zu der nun nicht mehr nur überzeugte und fleckenlose Mitglieder gehörten. In Russland ist dann aus der
Glaubensgemeinschaft eine Lebensgenossenschaft geworden, wie Leonhard Froese es
formuliert.
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Man könnte auch sagen, dass sie eine ganz normale menschliche Gesellschaft wurde.
Das Kolonialgesetz mit seinen Verordnungen zur inneren Struktur und zur Isolation nach außen hin war
dem mennonitischen Bedürfnis nach Absonderung entgegengekommen. Doch gerade das, vor dem sie geflohen
waren und was sie nach ihrer Schriftauslegung als Welt" bezeichneten, das alles hatten sie nun in ihren
Kolonien selbst zu bewerkstelligen.
Dieser Wandlungsprozess ist in Russland über Jahrzehnte so langsam und organisch verlaufen, dass die
Beteiligten ihn selber kaum wahrnahmen, ihn jedenfalls nicht als störend empfanden. Peter M. Friesen schrieb 1911
im Rückblick auf diesen Prozess in voller Zustimmung mit dem Hinweis auf Johann Cornies, den
maßgebenden Mitgestalter der mennonitischen Selbstverwaltung: So hatte also eine breite Gruppe der Taufgesinnten,
die Südrussische Mennonitische Brüderschaft, zum ersten Mal in der Geschichte ein gemeinsames
bürgerliches Oberhaupt in der Person eines mennonitischen Mitbruders! Und diese Regentschaft ist uns wohl
bekommen."
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Wie man diesen Prozess auch beurteilen will, als eine Fehlentwicklung des Täufertums oder als eine
unausweichliche Entwicklung zu einem modus vivendi" einer christlichen Gemeinde oder Kirche in dieser Welt,
er hatte sich in Russland so bewährt, dass er auch in den späteren Mennonitenkolonien anderer Länder
seine Anwendung fand. Überall dort gab es nun neben dem kirchlichen auch ein weltliches Amt, das ebenfalls
von Mennoniten bekleidet wurde. Auf dieses Erbe, das die Zaren Russlands den Mennoniten beschert hatten,
wollten sie auch in Lateinamerika nicht mehr
verzichten.
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4.2. Das mennonitische Volk
Der Ausdruck mennonitisches Volk", liebevoll oft auch unser Völklein", ist in Russland geprägt worden, und
er hängt eng zusammen mit dem oben erwähnten Wandlungsprozess. Die Mennoniten, der Herkunft nach
eine Freikirche, wie oben deutlich geworden ist, waren hier zu einer Sippengemeinschaft geworden, die
durchaus auch als Volksgruppe angesehen werden konnte.
In Abhandlungen und Gedichten war, unbekümmert um den Widerspruch in sich, oft von einem
mennonitischen Volk die Rede. Der Vergleich mit dem Volk Israel lag dann nahe. Das gab auch dem Volkscharakter
einen biblischen Anstrich, und man fand ohne Schwierigkeiten manche Parallelen. Heinrich Görz dichtete zur
Vierhundertjahrfeier 1925 in Russland:
Ein kleines Völklein sind wir nur auf Erden,
Das hier kein Vaterland sein Eigen nennt,
Das einem Fremdling, einem Pilger gleichet,
Weil's eine bess're, eine ew'ge Heimat kennt.
Wie war es zu dieser Volkwerdung gekommen? Eine wesentliche Rolle dabei hat der Isolationscharakter
der Gemeinde, die sich von der Welt" absondern wollte, gespielt. Ein Element dieser Absonderung bestand
darin, dass die Gemeinde ihren Mitgliedern nur die Heirat mit Mitgliedern erlaubte. Sie verbot die Außentrau"
mit Gliedern anderer Religionsgemeinschaften
Diese Form der Endogamie hat sich dann später auf die ganze Sippengemeinschaft übertragen, und sie fand
ihre stärkste Ausprägung in den Kolonien in Russland. Der Isolationscharakter der Siedlungen förderte auch
die ethnische Abgrenzung, verstärkt durch die kulturellen und sprachlichen Unterschiede zur Bevölkerung
der Umgebung. Die Mennoniten heirateten unter sich, und das war beinahe selbstverständlich. En wann du
west gohne no de Russemejal, dann bruckst du nich kome no mi," sangen die Jugendlichen in einem
plattdeutschen Lied. (Und wenn du willst gehen zum Russenmädchen, dann brauchst du nicht kommen zu mir).
Ein äußeres Zwangsmittel, dass diese ethnische Endogamie zusätzlich förderte, war der Umstand, dass
Kinder aus Mischehen rechtlich nicht mehr als Mennoniten galten und dann des Privilegiums verlustig gingen.
So konnte Adolf Ehrt in seiner Studie von 1932 eine mennonitischen Physis" feststellen, die sich in
Russland herausgebildet hatte.
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Man kann also von einem mennonitischen Volkscharakter sprechen, der neben dem physischen
Erscheinungsbild in der Kultur, im Brauchtum und vor allem in einer gemeinsamen Sprache, dem sog. Mennonitenplatt,
zum Ausdruck kam.
Dieser Volkscharakter, der in Russland seine Form gefunden hatte, ist heute eines der stärksten Wesensmerkmale
der Mennoniten in Lateinamerika. Sie erkennen sich gegenseitig nicht in erster Linie an Elementen
ihres Glaubens, die bei den verschiedenen Gemeinderichtungen recht unterschiedlich sein können, sondern am
ehesten an der plattdeutschen Sprache, an den Familiennamen und an dem auf Brauchtum und Sitte
beruhenden Verhalten.
Auch in den Augen der jeweiligen Landesbevölkerung sind die Mennoniten in erster Linie Angehörige
einer Volksgruppe, die sich durch Aussehen und Sprache, durch wirtschaftliche Tüchtigkeit oder auch durch
gewisse Tugenden oder Untugenden auszeichnen. So mag es auch schon in Russland gewesen sein.
5. Das kulturelle Erbe
Leonhard Froese formulierte jenen Wandlungsprozess in Russland so: Die Gemeinschaft entwickelte neben
dem Glaubenssystem weitgehend auch ein eigenes Wirtschafts-, Rechts-, Politik-, Sozial-, Sitten- und
Kultursystem."
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Die Kulturelemente, die sich auf dem langen Wanderweg der Mennoniten von Westen nach Osten
entwickelten, haben sich dann in Russland konsolidiert. Einige davon sollen hier verdeutlicht werden.
5. 1. Wirtschaftliche und soziale Elemente
Fleiß und Sparsamkeit sind als besondere Tugenden der Mennoniten gerühmt worden, und sie haben oft
zu einem Wohlstand geführt, der die Siedlungen von ihrer Umgebung abhob. Ein anderer wesentlicher Zug kam
in den meisten Fällen noch dazu, der sowohl auf die christliche Gesinnung als auch auf die sippenmmäßige
Verbundenheit zurückzuführen ist. Das war der Gemeinschaftssinn, ein gegenseitiges Verantwortungsgefühl,
verbunden mit Hilfsbereitschaft. Das kam in Russland in einigen Regelungen zum Ausdruck, die dann alle
Mitglieder mit einbezogen und sie in die Pflicht nahmen.
Eine davon war das Scharwerk, auch Reihendienst genannt. Es war eine geregelte Gemeinschaftsarbeit, zu
der alle Bewohner eines Dorfes verpflichtet waren. Das Scharwerk kannten die Mennoniten schon von Preußen
her, wo es ursprünglich ein Frondienst der Landarbeiter gewesen war. Die Mennoniten hatten es dort in ihren
Dörfern zu einer alle verpflichtenden Gemeinschaftsarbeit umgewandelt, um so gemeinsam den Deichbau und
die Entwässerung durchführen zu
können.
Eine andere ähnliche Einrichtung waren die
Zechen, eine kompliziertere Form der Gemeinschafts- und
Pflichtarbeit, die einem bargeldlosen Währungssystem gleichkommen konnte. Bei der Zeche wurde geleistete
Arbeit und aufgebrachte Zeit in einen bestimmten Wert
umgerechnet.
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Beide Elemente waren die Voraussetzung dafür, dass die zu einem Dorf oder zu einer Kolonie gehörenden
gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Straßen, Schulen, Zäune, Gräben usw. aufgebaut und unterhalten werden
konnten. Grundvoraussetzung dafür war, dass alle bereit waren, die Verpflichtungen auch zu erfüllen. Sie waren
mit ein Grund für den oft mit Stolz und vielleicht auch mit ein bisschen Überheblichkeit gerühmten
mennonitischen Erfolg. Sie mögen sogar mit die Ursache dafür gewesen sein, dass sich die Mennonitenkolonien vor den
anderen Ausländerkolonien in Russland auszeichneten, wie Karl Lindemann hervorhebt, der den Mennoniten den
höchsten Platz unter allen Völkern Russlands"
zuweist.
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Zwei andere Einrichtungen mögen nicht weniger zur Funktion des Zusammenlebens und zum
Aufschwung beigetragen haben, die Feuerversicherung und das Waisenamt.
Die Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit, bei der Anfälligkeit der strohgedeckten Häuser eine
lebensnotwendige Einrichtung, brachten die Mennoniten aus Preußen mit. Nur im Fall eines Brandes wurde eine Auflage
auf alle Versicherten im Verhältnis zum Wert ihrer versicherten Güter erhoben. Sie schloss auch die
gegenseitige Hilfe aller Beteiligten bei dem Betroffenen mit ein. Die Feuerversicherung ist dann auch von anderen
deutschen Siedlungen in Russland übernommen worden.
Die Einrichtung eines
Waisenamtes zur Regelung der Erbangelegenheiten war in der Kolonialordnung
festgelegt worden. Zusätzlich heißt es in dem speziell für die Mennoniten um 1800 von Kaiser Paul I. gegebenen
Privilegium: Anbei verstatten wir auch den Dorfgemeinden das Recht, nach ihren eigenen hergebrachten
Gebräuchen Vormünder über die den Unmündigen zugehörigen Nachlassenschaften der Verstorbenen zu bestellen."
(35)
In den Mennonitenkolonien Russlands wurden das Waisenamt und die Witwen- und Waisenkasse zu einer
festen und unentbehrlichen Einrichtung. Die Kasse war gleichzeitig eine Art Bank, die die deponierten Gelder
gegen feste Zinssätze auslieh. Eine Teilungsordnung regelte alle Erbschaftsangelegenheiten bis ins
Einzelne.
(36)
All diese wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen sind mit den Mennoniten aus Russland nach
Lateinamerika mitgewandert. Hier wurden sie zu unentbehrlichen Elementen der Kolonisation.
Das gilt für das Scharwerk und die Zechen. Bei der Armut, die meist bei einer Ansiedlung vorherrschte, und
bei dem Mangel an Geldmitteln boten diese Elemente die Möglichkeit, alle gemeinschaftlichen Einrichtungen
im Dorf oder auch in der Kolonie aufzuführen.
Walter Quiring berichtet, um nur ein Beispiel zu nennen, von dem Dorf Schönwiese in der Kolonie Fernheim
im Chaco von Paraguay aus dem Jahr 1931, ein Jahr nach der Gründung der Kolonie, dass jede Wirtschaft im
Dorf 114 Arbeitstage, also 36% der Arbeitstage des Jahres, für Gemeinschaftsarbeit aufbringen
musste.
(37)
In der gleichen Kolonie wurde im September 1930 , sofort nach der Ankunft aus Europa, folgendes festgelegt:
Ein Tagelohn physischer Arbeit sind 30 Zechen, ein Tagelohn geistiger Arbeit 40 Zechen. Einem Fußgänger, der
für seinen Auftrag 30 km zurücklegt, wird ein Tag physischer Arbeit angerechnet. Ein Fuhrwerk verdient
0,01 Zeche für die Beförderung von 1 kg Fracht pro km." Alle Einzelheiten waren in einem Zechen-Statut
festgelegt, und die Kolonieverwaltung führte genau Buch über alle Leistungen der
Siedler.
(38)
Die Feuerversicherung und das Waisenamt waren den in Paraguay eingewanderten Mennoniten so wichtig,
dass sie sie in das bei der Regierung 1921 beantragte Privilegium mit aufnehmen ließen. Sie stehen im Gesetz
514, Artikel 1, Absätze 3 und 4.
5.2. Das Schulwesen
Das Schulwesen der Mennoniten in Russland hat tiefgreifende Wandlungen durchgemacht, deren
Differenziertheit sich dann auch in Lateinamerika bei den in ihrer Lebenshaltung sehr unterschiedlichen Siedlern
niederschlug. Die Schule war bei den Mennoniten in Westpreußen eine Angelegenheit der Glaubensgemeinde
geworden, weil sie die Voraussetzung dafür bot, die Heilige Schrift lesen zu können. Zudem wurde sie auch als
Sicherung des Nachwuchses für die Gemeinde angesehen. Die Mennoniten hatten hier um 1700 das Recht erhalten, in
ihren Dörfern eigene Schulen mit eigenen Lehrern zu
unterhalten.
(39)
Die in Russland eingewanderten Mennoniten richteten dann in gewohnter Weise sofort Schulen ein, die
alle Kinder pflichtgemäß besuchen mussten. Obwohl die Schulen meist von minderer Qualität waren, bewirkten
sie doch, dass es unter den Mennoniten keine Analphabeten gab, während der Anteil der russischen Bevölkerung
mit Elementarbildung noch Ende des 19. Jahrhunderts nur 19 % betrug.
Man kann bei den Mennoniten in Russland von zwei Strömungen in ihrer Stellung zur Bildung sprechen.
Eine Gruppe lehnte konsequent alle Neuerungen im Schulwesen ab. Diese konservativen Gruppen verließen
Russland, zum Teil gerade aus diesem Grund, um
1874.
(40) Sie zogen nach Kanada und von dort nach Mexiko,
Paraguay und Bolivien, immer mit der Absicht, die Eigenart ihrer Schulen zu erhalten.
Die andern machten im Lauf der Jahrzehnte mehrere Reformen durch, zum Teil aus eigener Initiative,
dann aber auch auf Druck der russischen Regierung. Vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges gab es in allen
Mennonitenkolonien Russlands zusammen 450 sechsjährige Elementarschulen, 23 vierjährige Fortbildungsschulen,
Zentralschulen genannt, und zwei
Lehrerseminare.
(41)
Die aus Russland ausgewanderten oder geflüchteten Mennoniten verfügten in der Mehrzahl nicht nur über
eine gute Allgemeinbildung, sie nahmen auch das Wissen um den Aufbau eines tragfähigen Bildungswesen mit.
Vor allen Dingen war es für diese Neusiedler, ob konservativ oder fortschrittlich, selbstverständlich, dass
in jedem Dorf eine Schule gebaut werden musste, bei den Fortschrittlichen auch ein Fortbildungsschule. In
Mexiko, Paraguay und Bolivien sind diese Schulen heute noch durch ein Privilegium abgesichert, das ihnen ihre
Eigenart in Sprache und Religionsunterricht
garantiert.
(42)
Eine andere Entwicklung nahm das Schulwesen der Mennoniten in Brasilien. Ihnen wurde kein
Privilegium zugestanden, und ihr Schulwesen wurde sehr bald der Integration
unterworfen.
(43)
Zusammenfassung
In diesen Ausführungen ist deutlich geworden, dass das Mennonitentum in Russland seit der Einwanderung
um 1789 bis etwa zum Ende des Ersten Weltkrieges ein Prägung erhalten hat, die einmalig ist.
Es kann ohne Einschränkung festgestellt werden, dass in diesem Zeitraum von mehr als hundert Jahren aus
der täuferischen Glaubensgemeinde eine homogene Sippengemeinschaft geworden ist, die dann gern als Volk
oder Völklein bezeichnet wurde. Ein Mennonit war nun nicht mehr in erster Linie ein getaufter Gläubiger,
sondern der Nachkomme einer ethnisch geprägten Siedlungsgemeinschaft. Obwohl die Anfänge dieser Entwicklung
schon im preußischen Siedlungsgebiet liegen, hat das russische Umfeld am stärksten zu dieser Entwicklung
beigetragen. Die im Privilegium und in der Kolonialordnung verankerte Siedlungsform in geschlossenen Dörfern
und Kolonien bestärkte die Neigung der Mennoniten zur Absonderung und zum Isolationismus. Die kulturelle
Verschiedenheit zwischen den Eingewanderten und der einheimischen Bevölkerung begünstigte die Entwicklung
zu einem typischen russlanddeutschen Mennonitentum.
Von den Mennoniten selbst ist diese Lebensform, in der sich der Glaube mit allen Ebenen des Lebens, der
sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen, verband, als ein Idealzustand empfunden worden. Ob sie
Russland dann durch Auswanderung oder später die Sowjetunion durch Flucht verließen, ihr Traumziel blieb,
wieder eine Lebensform in einer geschlossenen Mennonitenkolonie zu finden.
Nirgendwo hat sich dieser Traum besser verwirklichen lassen als in einigen Ländern Lateinamerikas.
Hier kamen sich der Bedarf des jeweiligen Einwanderungslandes und der Wunsch der einwandernden Mennoniten
in einer Weise entgegen, die die Wiederherstellung der in Russland geprägten Mennonitenkolonien ermöglichte.
Das russländische Erbe war für die Mennoniten in Lateinamerika ein so hoch eingeschätztes Gut, dass
die meisten es bis in die Gegenwart hinein gepflegt haben, wenn auch mit Abwandlungen und Variationen.
Die Bezeichnung russlanddeutsche Mennoniten" rechtfertigt sich auch heute noch als Sammelbegriff für diese
sozioreligösen Kolonisatoren von Mexiko bis Argentinien. Als ein Musterbeispiel kann dabei Paraguay
bezeichnet werden, weil sich hier gerade die besten Voraussetzungen sowohl von Seiten der Einwanderer als auch von
den Umweltbedingungen her ergeben haben.
Fussnoten:
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Vortrag für das internationale Symposium zum Thema Chortitza '99: Mennoniten im zaristischen Russland und in der Sowjetunion"
in Saporoschje, Ukraine, vom 27. - 30. Mai 1999. Da der Autor verhindert wurde, an diesem Symposium, wie geplant, teilzunehmen,
stellte er seinen Aufsatz für das diesjährige Jahrbuch zur Verfügung.
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Thiessen, Jack: Mennonitisches Wörterbuch, Marburg , 1977
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Töws, John B.: Ein Vaterland verloren, Winnipeg, 1971, S. 15 - 28, und Walter Quiring: Rußlanddeutsche suchen eine Heimat,
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